vegetatives Nervensystem
Nervensystem
Verrenkung
Gelenkverletzung infolge eines gewaltsamen Überschreitens der normalen
Bewegungsgrenzen mit vollständiger (
Luxation) oder unvollständiger (
Subluxation) Trennung der
Knochenenden, die das
Gelenk bilden;
Gelenkkapsel- und
Bänderüberdehnung und/oder -zerreissung (zum Beispiel Umknicken des
Fusses, Verdrehung des Kniegelenks, Stauchung der Hand,
Halswirbelsäulenverletzungen nach Auffahrunfall). Charakteristische Zeichen der V. sind Schwellung, Bluterguss, Druckschmerz und
Bewegungseinschränkung des
Gelenkes. Die
Distorsion ist eine
Verstauchung, Verdrehung oder
Zerrung.
Die sofortige Erstbehandlung erfolgt immer nach der Formel «
RICE»: Rest = Schonung, Ice = Kühlung, Compression = stützendes Bandagieren, Elevation = Hochlagern.
Verspannungen
der Muskulatur haben verschiedenste Ursachen. Auslöser sind oft
Blockierungen und
Funktionsstörungen der
Wirbelsäule, die sehr gut auf eine chiropraktische Behandlung ansprechen.
Verstauchung
Verrenkung
Versteifung, künstliche, der Wirbelsäule
Die künstliche V. der
Wirbelsäule (
Spondylodese) verbessert deren Stabilität. Sie wird bei chronischen Rücken- und Beinschmerzen und entsprechenden Veränderungen an der
Wirbelsäule von erfahrenen, spezialisierten Chirurgen durchgeführt. Es werden dabei
Knochenspäne aus dem
Becken des Patienten so zwischen zwei
Wirbelkörper plaziert, dass
Knochenspäne und
Wirbelkörper zusammen verknöchern («zusammenwachsen»). Meist werden die
Wirbel zusätzlich mit Schrauben und Stangen gegeneinander verstrebt.
Auch mit einer künstlich versteiften
Wirbelsäule ist ein fast normales Leben möglich.
Wirbel,
Wirbelsäule
Vertigo
Schwindel
Vitalogie und Atlaslogie
Vitalogie und
Atlaslogie Von der
Chiropraktik abgeleitete, von medizinischen Laien ausgeführte Therapieformen, bei der «Verschiebungen» des obersten Halswirbels (
Atlas) als alleinige Ursache für die verschiedensten Erkrankungen des
Bewegungsapparates angesehen werden. Die «Zentrierung» des
Atlas soll die
Selbstheilungskräfte des Erkrankten aktivieren. In verschiedenen Kantonen sind diese Therapien verboten, da den Vitalogen und
Atlaslogen die nötigen medizinischen Voraussetzungen für Diagnose und Behandlung von Krankheiten sowie für manuelle Eingriffe an der
Wirbelsäule fehlen.